Gewinnspiel AGB

 

1. Allgemein


Dieses sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gewinnspiele, die über die Golf House Direktversand GmbH direkt oder in Verbindung mit einem Kooperationspartner der Golf House Direktversand GmbH durchgeführt werden. Mit der Teilnahme an einem Golf House Gewinnspiel oder einem Kooperations-Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese AGBs sowie bei einzelnen Gewinnspielen besonders genannte Bedingungen und Fristen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


2. TV-Gewinnspiele


Diese Gewinnspiele sind eine Gewinnspiel-Kooperation von Golf House und Sport1 und wird als TV- und gleichzeitig Internet-Gewinnspiel durchgeführt.

 

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die Golf House in Kooperation mit SPORT1 im laufenden TV-Programm, im SPORT1-Text oder auf der Internetseite www.sport1.de oder www.golfhouse.de durchgeführt werden.

 

Für die Teillnahme über das im TV ausgestrahlte und über die Internetseiten von der Sport1 GmbH durchgeführte Gewinnspiel gelten die  AGBs und Teilnahmebedingungen der Sport 1 GmbH. Nachzulesen unter:http://www.sport1.de/de/sportquiz/teilnahmebedingungen_tv.html

 

3. Online-Gewinnspiele


Das Online-Gewinnspiel wird von Golf House in Kooperation mit weiteren verschiedenen Partnern,  die die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsoren), durchgeführt. Golf House vertritt diese Kooperationspartner und Preissponsoren während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Auslobender im Sinne von §657 BGB ist allein der jeweilige Preissponsor. Golf House ist hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet; es sei denn, Golf House ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

 

4. Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen


Teilnahmeberechtigt, sofern nicht explizit anders erwähnt, ist jede natürliche volljährige Person. Minderjährige dürfen an Gewinnspielen nicht teilnehmen. Für Gewinnspiele mit Reisepreisen, in denen Mietfahrzeuge ausgelobt werden, ist das Mindestalter 25 Jahre. Gewinne werden an Minderjährige nicht ausgeschüttet. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind darüber hinaus:

 

a) Mitarbeiter der Golf House Direktversand GmbH, der Constantin Medien AG, der jeweils für die Inhalte verantwortlichen Produktionsfirmen, der beteiligten Provider, der beteiligten Preissponsoren sowie jeweils deren Angehörige und gesetzliche Vertreter.

 

b) Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.

 

c) Teilnehmer, die unwahre Angaben zu ihrer Person machen.

 

d) Personen, die von Golf House von Gewinnspielen aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber anderen Teilnehmern ausgeschlossen werden oder die gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen verstoßen.

 

5. Teilnahmemöglichkeiten für Gewinnspiele


Für Gewinnspiele unter www.golfhouse.de oder andere Werbemedien von Golf House stehen folgende Teilnahmemöglichkeiten zur Verfügung:

 

a) Teilnahme per E-Mail


E-Mail an gewinnspiel@golfhouse.de senden mit Nennung der Lösung oder des Lösungsbuchstaben und Titel des Gewinnspieles, sowie unter Angaben des Namens, Alters, der korrekten Anschrift, für eine evtl. Gewinnbenachrichtigung oder Rückfragen

Bei der Gewinnermittlung können nur die E-Mails berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und richtig  sind.

 

b) Teilnahme per Postkarte


Die Teilnahme an Gewinnspielen per Postkarte erfolgt durch Einsenden einer ausreichend frankierten Postkarte unter Angabe der Absender-Adresse und des Titels des Gewinnspiels sowie ggf. der Lösung an folgende Adresse (wenn nicht anders angegeben):

Golf House Direkversand GmbH
Stichwort: Gewinnspiel
Schnackenburgallee 149

22525 Hamburg

Der Einsendeschluss wird jeweils während der Gewinnspiele bekanntgegeben.

 

6. Durchführung und Abwicklung


Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert ggf. die Angabe von persönlichen Daten, wie z.B. Name, Vorname, Anschrift, Alter, evtl. Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von Golf House entsprechend der rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Datenschutz) behandelt.

 

Ein Gewinner wird entweder schriftlich oder telefonisch über einen Gewinn informiert. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird Golf House im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muss Golf House innerhalb einer Frist von 7 Tagen mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist Golf House berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber Golf House sind ausgeschlossen.

 

Ein Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang einer Gewinnbenachrichtigung durch von Golf House oder andere von Golf House autorisierte Personen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen, andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel.

 

Golf House weist darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf bei einem Premium-Dienst, Massenverkehrsdienst, Geteilte-Kosten-Dienst oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummern bedarf. Derartige Aufforderungen stammen nicht von Golf House; wir empfehlen daher dringend, derartige Aufforderungen zu ignorieren.

 

Golf House behält sich vor, ein Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Golf House insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann Golf House von dieser Person Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.

 

7. Gewinne


Mit dem Gewinn zusammenhängende Neben- oder Fahrtkosten werden hierbei von Golf House nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung von Sachgewinnen oder auf deren nachträgliche Änderung. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Golf House übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer durch die Annahme oder Benutzung von ausgehändigten Preisen entstehen. Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Gewinn-Benachrichtigung aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

Sachgewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist. Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Kooperationspartners in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Ein Gutschein muss eingelöst werden, auch Gutscheine werden nicht in bar ausbezahlt. Der Anspruch auf einen Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.

 

b) Sachpreise


Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. Sachpreise (mit Ausnahme ein Kfz) und Gewinngutscheine werden direkt vom Preissponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert.

 

Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel werktags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Entgegennahme des Gewinns berechtigte Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

 

d) Reisen
Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Kooperationspartner bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.

 

An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) hat der Gewinner, soweit nicht anders im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon, etc.).

 

8. Datenschutz


Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben von Golf House oder einem von Golf House beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen. Ebenfalls ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten an den jeweiligen Kooperationspartner des Gewinnspiels zur Gewinnabwicklung übermittelt werden dürfen.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichem Widerruf, die erteilte Zustimmung gegenüber Golf House zurückzunehmen. Der Widerruf ist an kundenservice@golfhouse.de zu senden.

 

9. Sonstiges


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von Golf House jederzeit ohne Vorankündigung und Angaben von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.